Archiv: März 2021

Sieg für die Meinungsfreiheit – in Siegen

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Sieg für die Meinungsfreiheit – in Siegen

Kommentar zu einem Gerichtsentscheid des Landgerichts

von Bernhard Nolz und Jan Meyer-Krügel

In einer Zeit politischer Willkür, in der regierungskritische Beiträge auf youtube und anderen Internet-Plattformen zensiert oder gelöscht werden, hat das Siegener Landgericht am 26. Februar 2021 eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen und den Angeklagten in allen Punkten freigesprochen. Das ist umso bedeutsamer, als man sich in diesen Zeiten bereits eine Anzeige einhandeln kann, wenn man das Grundgesetz vor sich herträgt.

Im Berufungsprozess des Friedensaktivisten Hermann Theisen aus Hirschberg ging es um schwerwiegendere Vorwürfe: Auf Flugblättern hätte er Bundeswehrangehörige aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der atomaren Teilhabe Deutschlands sowie über die von der US-Airbase Ramstein gesteuerten Drohnen-Einsätze aufzuklären. Das käme Aufforderungen zum Geheimnisverrat und zu Straftaten gleich.

Wie kommt der Fall zum Landgericht nach Siegen? Hermann Theisen hatte seine Flugblätter im Jahr 2019 auch vor der Hachenberg-Kaserne in Erndtebrück (Kreis Siegen-Wittgenstein) verteilt. Deswegen verurteilte ihn das Amtsgericht Bad Berleburg zu einer Geldstrafe. Hermann Theisen war damit nicht einverstanden. Die anderen Anklagepunkte waren vom Gericht fallen gelassen worden. Das wiederum gefiel der Staatsanwaltschaft nicht. So landete die Sache beim Landgericht Siegen.

Wir konnten eine faire Verhandlungsführung der Vorsitzenden Richterin Hambloch-Lauterwasser erleben. Sie gab dem Angeklagten ausreichend Gelegenheit, seine gewaltfreien Aktionen zu erklären und seine Beweggründe darzulegen.

Wie ein Akt politischer Manipulation und unzulässiger Einflussnahme wirkte auf uns ein Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums, das die Aufforderung zum Geheimnisverrat durch den Angeklagten als gegeben ansah. Es ist aber gerade die Bundeswehr, die sich durch die Geheimhaltung der öffentlichen Kontrolle entzieht, was Hermann Theisen seit 30 Jahren mit seinen Aktionen kritisiert.

Dem Staatsanwalt ist es zu verdanken, dass das Ministerium mit seinem Gutachten selbst dafür sorgen konnte, sein fragwürdiges Verhalten an den Interessen der Bevölkerung nach Frieden und Abrüstung messen zu lassen.

Das Gericht zeigt mit seiner Entscheidung, dass es der Meinungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung einen hohen Rang einräumt. Es würdigt das friedenspolitische Engagement von Hermann Theisen und stellt es in den demokratischen Rahmen von Freiheit, Verantwortung und Partizipation.

Wir und die anderen sechs friedensbewegten Prozessbeobachter, die an der 5-stündigen Verhandlung teilgenommen haben, sehen uns durch das Urteil in unserer Ansicht bestätigt, dass die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte als demokratische Errungenschaften gewährleistet bleiben müssen.

Dass das Gericht die Meinungsfreiheit gestärkt hat, ist ein Mut machendes Zeichen für alle Menschen, die in Corona-Zeiten um ihre Existenz kämpfen oder sich Sorgen um die Demokratie machen.

Zur Information ein Interview von 2019 mit Hermann Theisen bei Transparenz TV: https://www.youtube.com/watch?v=RLQf-cMoDFk

Bei den Aufnahmen haben sich Hermann Theisen und Bernhard Nolz kennen gelernt. Hier das Transparenz TV Interview mit Bernhard Nolz: https://www.youtube.com/watch?v=4064f8czDf4

Bernhard Nolz und Jan Meyer-Krügel sind ehrenamtlich im Siegener Zentrum für Friedenskultur tätig. Sie bewegen sich in kommunalen Bildungslandschaften und setzen sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderung und mit anderen Benachteiligungen ein. Bernhard Nolz ist Aachener Friedenspreisträger und Träger eines Preises für Zivilcourage.

Zentrum für Friedenskultur (ZFK), Kölner Str. 11, 57072 Siegen

0271 2367694, 0171 8993637, nolzpopp@web.de, www.friedenspaedagogen.de

Siegen, 03.03.2021

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