Für ein friedliches Zusammenleben: 75 Jahre Grundgesetz (GG), Teil 1

Für ein friedliches Zusammenleben: 75 Jahre Grundgesetz (GG), Teil 1

Für ein friedliches Zusammenleben: 75 Jahre Grundgesetz (GG), Teil 1

Ein Blick in den Lokalteil einer Tageszeitung am GG-Geburtstag, dem 23. Mai 2024, gibt Anregungen.

Auf den bundespolitischen Seiten der Siegener Zeitung vom 23.05.2024 beantworten Prominente die Frage „Welcher ist Ihr Lieblingsartikel?“ Gemeint ist selbstverständlich ein Grundgesetz- und kein Konsumartikel. Die zwölf prominenten Antworten enthalten auch, was im Grundgesetz an Artikeln noch fehlt.

Aus den Zeitungsberichten im Lokalteil vom 23.05.2024 habe ich einige ausgewählt und mit einer eigenen Überschrift versehen, die jeweils einen Konsumartikel bezeichnet und kommentiert.

Die Artikel symbolisieren die Probleme, die sich bei der Umsetzung des Grundgesetzes in den politischen Alltag der Menschen ergeben. Ich beginne mit Nr. 1. Die Anderen folgen in den nächsten Tagen.

Konsumartikel Nr. 1: „Messer“ – und Albtraum Polizeigesetz

Einen Monat lang – bis zum 19. Juni – herrscht in Siegen der Polizeistaat. Das NRW-Polizeigesetz von 2018 macht Kontrollen und Identitätsfeststellungen auch ohne konkreten Anlass möglich. Menschenrechts- und Demokratiegruppen wissen, warum sie das Polizeigesetz ablehnen.

Der Leiter der Kreispolizeibehörde, Landrat Andreas Müller (SPD), will „die verschiedenen Kriminalitätsformen in der Siegener Innenstadt bekämpfen und für Sicherheit sorgen.“ Schön und gut, aber warum muss die Polizei Tausende von Bürger:innen kontrollieren?

Nach den unangemessenen staatlichen Corona-Beschränkungen und der Gewalt gegen Gaza-Demonstranten ist für die Polizei erst einmal Zurückhaltung angesagt.

Es geht eben nicht darum, wie ein Zeitungsredakteur meint, dass diejenigen, die nichts zu verbergen haben, mit den Kontrollen einverstanden sind. Sondern das Grundgesetz geht davon aus, dass es den Staat nichts angeht, was jemand unter seiner Kleidung oder in seinem Rucksack verbirgt, solange er die Gesetze einhält.

Auf das 75 Jahre alte Grundgesetz müssen sich alle in Deutschland lebenden Menschen verlassen können. Es verpflichtet die staatlichen Behörden, sie zu schützen und ihre Grundrechte zu wahren.

Zu den Grundrechten gehört übrigens auch das Recht, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8.1 GG). Auch dieses Grundrecht schränkt das Polizeigesetz unnötigerweise ein und öffnet der polizeilichen Willkür Tor und Tür.

Zum 75. Geburtstag gilt es, die Friedenskraft des Grundgesetzes neu zu entfalten.

Bernhard Nolz, Zentrum für Friedenskultur Siegen, 01718993637, nolzpopp@web.de

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